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o. J. o. T. o. O.

(Nach September 5. 1316. Konsekration Joh.'s XXII.)

A. Propst zum heil. Kreuz, Conrad), Breslauer Domherr und Offizial, als vom apostolischen Stuhl delegirte Executoren, und N(ikolaus von Banz), Kantor zum heil. Kreuz und Domherr bei St. Johannis, als vom Breslau er Dechanten substituirter an NN: Sie hätten von dem Weltpriester G. der Breslauer Diözese vor Notar und Zeugen eine Bulle Johanns XXII. erhalten und auf Grund derselben, nachdem sie seinen Wandel untersucht, diesen lobenswerth und sonst kein kanonisches Hinderniss gefunden, ihm ein zur Kollation des Klosters Leubus gehöriges Benefiz verliehen, wenn eins frei ist, oder reserviren das nächste erledigte, bei Bann und Interdikt jeden Eingriff untersagend. Sie befehlen daher den Adressaten unter Androhung der Exkommunikation und des Verlustes des Amtes den päpstl. Mandaten zu gehorsamen und sich persönlich zu dem Abt und dem Konvent von Leubus behufs Insinuation jenes Befehls zu begeben.

Hierüber wird ein Notariatsinstrument aufgenommen. Aus dem Formelbuch des Arnold von Protzan im Cod. dipl. Siles. V. S. 102 ff.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.